Gut zu wissen…

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Neuer Integrationsmanager für Dissen

1. März 2021

Die Stadt Dissen aTW hat einen neuen Integrationsmanager. Moqem Omari stellt sich ab März 2021 den Herausforderungen und umfangreichen Koordinationsaufgaben eines Integrationsmanagers. Seine Unterstützung aller Zuwanderer und Personen mit Migrationshintergrund hat hierbei höchste Priorität. So hilft er z. B. bei der Wohnungs- und Arbeitssuche und bietet die Möglichkeit für angepasste Deutschkurse, um Sprachbarrieren zu überwinden. Hier legt er Wert darauf, dass während dieser Kurse auch eine Kinderbetreuung möglich ist.

Mit gemeinsamer Elternarbeit in Kindertagesstätten und Schulen soll der Kontakt zu Menschen mit Migrationshintergrund vertieft und verbessert werden. Die Sozialbegleitung zu allen Fragen des alltäglichen Lebens sowie eine intensive Zusammenarbeit mit  der Integrationsbeauftragten und ehrenamtlich Tätigen ist Bestandteil seiner Aufgaben. Bürgermeister Eugen Görlitz und die Integrationsbeauftragte Emsal Okutur begrüßten den neuen Integrationsmanager Moqem Omari herzlich und freuen sich sehr auf eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.

Dissener Familienpass

Richtlinien der Stadt Dissen aTW für einen Familienpass

I. Allgemeine Grundsätze

Der Familienpass verfolgt das Ziel, zur Förderung der Familien in Dissen aTW beizutragen und ihnen eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Stadt zu ermöglichen.

Mit der Herausgabe des Familienpasses begrüßt die Stadt Dissen aTW auch alle Organisationen und Institutionen der Stadt (Vereine, Kirchengemeinden, IHG, Betriebe) ihrerseits zur Förderung der Familien einen vergünstigten Zugang zu Veranstaltungen o. ä. zu gewähren.

II. Förderungsvoraussetzungen

Für die Herausgabe des Familienpasses gelten folgende Regelungen:

1. Der Familienpass wird nur an Einwohner der Stadt Dissen aTW (Hauptwohnsitz) ausgegeben.

2. Als Kinder gelten Nachkommen sowie Adoptiv- und Pflegekinder bis 18 Jahre, die nicht in Berufausbildung stehen. Kinder über 18 Jahre können berücksichtigt werden, sofern sie sich noch in der Schulausbildung befinden und über kein eigenes Einkommen verfügen.

3. Berechtigter Personenkreis
a. Familien mit mindestens drei Kindern.
b. Alleinerziehende Mütter und Väter ohne im selben Haushalt lebenden (Ehe-) Partner mit mindestens einem Kind.
c. Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz mit einem oder mehr Kindern.
d. Familien mit mindestens einem pflegebedürftigen Kind (mit Schwerbehindertenausweis) im Alter von 0-18 Jahren.
e. Familien mit mindestens einem Kind im Alter von 0-18 Jahren und einem schwerbehinderten Elternteil (mit Schwerbehindertenausweis).
f. Familien, die in „Mehrgenerationen Familien“ leben und Personen pflegen und versorgen (Bezug von Pflegegeld).
g. Die Einkommensgrenzen für den berechtigten Personenkreis von a) bis f) werden gemäß Steuerbescheid für Verheiratete auf 35.000 Euro und für Alleinerziehende auf 25.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgesetzt.

III. Familienförderung

Über die allgemeine staatliche Familienförderung hinaus gewährt die Stadt Dissen aTW folgende Vergünstigungen:

1. Schul- und Lernmaterial
Familienpassinhaber, außer Empfänger von Leistungen nach Abschnitt II Nr. 3c dieser Richtlinien, erhalten einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 Euro pro Schulkind pro Kalenderjahr. Die Zahlung erfolgt nach Vorlage der Quittungen.

2. Klassenfahrten
Bei Klassenfahrten von mehr als zwei Tagen zahlt die Stadt Dissen aTW an Familienpassinhaber einen Zuschuss von 1/3 der Kosten, höchstens aber 50,00 Euro. Der Zuschuss ist gegen Vorlage entsprechender Nachweise über die Kosten der Klassenfahrt und die erfolgte Zahlung nach der Klassenfahrt zu beantragen. Förderung Dritter (u.a. SGB II – bzw. SGB XII – Leistungen, Fördervereine, Verfügungsmittel der Rektoren) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und von den zugrunde zu legenden Fahrtkosten abzuziehen.

3. Mittagessen
Familienpassinhaber zahlen für ein Mittagessen, das in der Mensa des Schulzentrums Dissen aTW eingenommen wird, 1 Euro.

4. Musikalische Grundförderung
Familienpassinhaber erhalten auf die Unterrichtsgebühren der Kreismusikschule eine 50prozentige Ermäßigung. Die Förderung wird längstens bis Ende der Grundschulzeit gewährt.

5. Hallenbad
Familienpassinhaber erhalten für jedes Kind und einen Elternteil eine 10er Karte pro Jahr für das Dissener Hallenbad.

6. Elternkurse
Familienpassinhaber erhalten bei Teilnahme an Bildungsmaßnahmen (keine neuen Ausbildungen) der nach den Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen die Gebühr erstattet. Mehrtägige Studienfahrten werden nicht gefördert. Die Zahlung erfolgt nach Kursende bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung.

7. Bildung
Bei Teilnahme an Kursen der Volkshochschule Dissen erhalten alle Familienpassinhaber eine Gebührenermäßigung von 50%, höchstens 100,00 Euro pro Person pro Kalenderjahr. Mehrtägige Studienfahrten werden nicht gefördert. Die Zahlung erfolgt nach Kursende bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung.

8. Zuschüsse zur Familienerholung
Familienpassinhaber erhalten Taschengeld in Höhe von 3,00 Euro pro Person pro Tag, wenn die Erholungsmaßnahme vom Land Niedersachsen bezuschusst wird. Die Zahlung erfolgt nach Beendigung der Erholungsmaßnahme.

9. Standesamtsgebühr
Bei der Geburt eines Kindes wird auf die Erhebung von Standesamtsgebühren für die Ausstellung der Geburtsurkunden verzichtet.

10. Ausweisgebühr in der Stadtbücherei Dissen aTW
Familienpassinhaber werden von der Zahlung der Ausweisgebühr und der Jahresgebühr bei der Benutzung der Bücherei befreit.

11. Zuschuss zu Mutter/ Vater Kind Kuren
Familienpassinhaber erhalten für die o.g. Kuren einen Zuschuss von 5,00 € pro Tag (wenn keine Zuzahlungsbefreiung seitens der Krankenkasse vorliegt).

12. Kinder- und Jugendfreizeiten
Bei Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeiten erhalten alle Familienpassinhaber einen Tageszuschuss in Höhe von 3,00 Euro pro Teilnehmer. Die Überweisung des Zuschusses wird nach Vorlage der Teilnahmebestätigung vorgenommen.

IV. Verfahren, Geltungsdauer

1. Der Familienpass kann im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Fachbereich 3, Ordnung und Soziales, beantragt werden. Der Antragsteller hat die Anspruchsberechtigung durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.
2. Formulare zur Beantragung des Familienpasses sind im Rathaus, im Bürgerbüro und im Internet unter www.dissen.de erhältlich.
3. Der Familienpass gilt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab der Antragstellung für das jeweils laufende Kalenderjahr. Der Pass ist für jedes Kalenderjahr neu zu beantragen.
4. Die Leistungen Dritter (u.a. SGB II -, SGB XII- bzw. Wohngeld-Leistungen, Fördervereine, Verfügungsmittel der Rektoren) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und von den zugrunde legenden Kosten abzuziehen.

V. Schlussbestimmungen

Die Anträge werden nach der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet. Zahlungen nach den vorstehenden Richtlinien erfolgen grundsätzlich unbar auf ein vom Antragsteller anzugebendes Bankkonto.

Auf Leistungen nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch. Sie werden nur gewährt, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Diese Änderung der Richtlinien für den Familienpass der Stadt Dissen aTW tritt rückwirkend zum 01. Januar 2011 in Kraft.

Antragsvordrucke erhalten Sie auch im KiFaZ und Familien-Service-Büro

Reicht das Einkommen nur knapp für Ihre Familie? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen Familien.Es gibt viele Gründe für ein kleines Einkommen:

Die Eltern arbeiten in Teil-Zeit.

Ein Eltern-Teil hat keine Arbeit.

Die Arbeit der Eltern wird nicht gut bezahlt.

Familien mit einem kleinen Einkommen müssen oft auf Freizeit-Aktivitäten verzichten. Das kann der gemeinsame Kino-Besuch sein oder die Mitgliedschaft in einem Sport-Verein. Als Familie mit einem kleinen Einkommen haben Sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Die Leistungen gibt es zum Kinder-Geld dazu. Dafür müssen Sie Anträge stellen. In diesem Heft finden Sie einen Überblick über die zusätzlichen Familien-Leistungen.

leistungen-fuer-familien-mit-kleinem-einkommen-leichte-sprache-data (002)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Familienwegweiser

Das Bundesministerium hat einen Familienwegweiser erstellt.

Unter www.familien-wegweiser.de finden Sie Informationen zu:

  • Elterngeld
  • Elternzeit
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Alleinerziehend
  • Betreuung
  • Steuern
  • Kompass Erziehung

und allen News rund um die Familie.

Familienlotsen/ Team-Seelsorge/ Generationennetzwerk

www.stiftung-dissen.de

Turn – und Sportgemeinde e.V. TSG Dissen

Unter www.tsgdissen.de finden Sie alle Sportangebote, Trainer, Übungsleiter und die Zeiten.

Stadtbücherei

Bücher und mehr in der Stadtbücherei, schauen Sie und Ihre Kinder mal rein!

www.stadtbuecherei-dissen.de

Aktuelle Babysitterliste

Eine Liste der aktuellen Babysitter liegt dem Generationen-Netzwerk der Stiftung Dissen (Telefon-Nummer 05421/93 45 11) oder dem Dissener Familien-Service-Büro (Telefon-Nummer 05421/71 91 94) vor.

Bei Bedarf können sie sich dorthin wenden.

Second-Hand Laden Dissen

Ecke Schützenstrasse / Stievenstrasse

Aktuelle Öffnungszeiten

Jeden Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

Ferienbetreuung

Die Schulferienbetreuung findet statt in der Grundschule, Jahnstr. 3, 49201 Dissen.

Über die Homepage der Grundschule gibt es ein entsprechendes Formular dazu.

Kooperationsprojekt „Stark“: Hilfe für Paare in der Krise und Trennungsfamilien

  1. November 2022

Schnelle und kompetente Online-Hilfe finden Paare in der Krise und Trennungsfamilien auf der Website des Kooperationsprojekts „Stark“: Die Website wendet sich an Paare, Eltern sowie Kinder und Jugendliche. Sie bietet umfangreiche Informationen zu den Themen Beziehungskrise und Trennung – kostenfrei, umfassend, übersichtlich und alltagsnah unter www.beziehungskrise.info oder www.trennung-meistern.de.

Für wen ist „Stark“?

  • Paare mit Partnerschaftsproblemen
  • Eltern, die über eine Trennung oder Scheidung nachdenken oder schon getrennt sind
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 11 – 17 Jahren in Trennungsfamilien

Was bietet „Stark“?

Das Ziel der Webseite ist es, für die Zielgruppen ein breit angelegtes Informations- und Beratungsangebot bereitzustellen. Aufgegriffen werden:

  • Konfliktsituationen und Beziehungsprobleme in der Partnerschaft
  • rechtliche und finanzielle Fragen sowie psychologische Themen rund um die Trennung
  • spezifische Themen bei der Trennung mit Kindern
  • Fragen und Unterstützungsbedarfe der Kinder getrennter Eltern

Die Inhalte der Website entstanden im Rahmen der Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Familienrecht, Ökonomie, Psychologie und Pädagogik. Zusätzlich unterstützt wurde die Umsetzung von einem Fachbeirat.

Wer getrennt lebt und der neue Wohnort weit weg vom eigenen Kind ist, der braucht oftmals eine Unterkunft oder einen Ort, an dem er mit seinem Kind spielen kann, sich wohl fühlen kann.

Die Initiative „Mein Papa kommt“ bietet Familien hier Unterstützung und vermittelt kostenlose Übernachtungen und Kinderzimmer auf Zeit in der Region:

Einfach mal reinschauen:

https://mein-papa-kommt.info/fuer-eltern/

Hier gibt es spannende Freizeitangebote für verschiedenste Alterskategorien und Zielgruppen. Eine Bezuschussung für einkommensschwache Familien ist auch möglich!
Unter www.bad-familienerholung.de oder www.urlaub-mit-der-Familie.de sind verschiedene Familienferienstätten und -dörfer aufgelistet.
Ein Zuschuß kann über die Familienverbände beantragt werden.
Die Förderrichtlinien und Kontakte für Niedersachsen findet man unter:https://www.urlaub-mit-der-familie.de/zusch…/niedersachsen

Klecks

Familienmagazin für Osnabrück und Umgebung

www.klecks-os.de